Sie können den gesamten Text scrollen. Links ist die ABC-Auswahl.
Abgabepreis
Der Abgabepreis wird immer vom Nettowarenwert gerechnet. Es gibt den Abgabepreis Verlag an Pressegrosso bzw. Bahnhofsbuchhandel und den Abgabepreis Pressegrosso an Einzelhändler. Der
Abgabepreis Grosso an EH und der Endverkaufspreis werden vom Verlag gebunden (zweistufige Preisbindung).
Entsprechend gibt es auch Abgabepreise für alle übrigen Vertriebssparten.
Abonnement
Die Berechnung des Abonnements erfolgt entweder zum gleichen Preis wie im Einzelverkauf oder mit Zustellgebühr (vielfach bei der Programmpresse und im WBZ). Ein reduzierter Preis
gegenüber dem Einzelverkauf ist ebenfalls möglich. Der Preisvorteil gegenüber dem Einzelverkaufspreis muss allerdings nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts unter 15% liegen.
Die Limitierung schützt den Presseeinzelhandel im Wettbewerb.
Die Rechtfertigung für den Preisvorteil im Abonnement ergibt sich aus der Tatsache, dass der Abonnent eine Verpflichtung eingeht und dass die Bezugsgebühren für Abonnements im Voraus
berechnet werden. Verschiedene Zahlungsrhythmen von vierteljährlich bis jährlich sind dabei üblich. Als weiterer Grund für den Preisvorteil können die kalkulatorischen
Vorteile des Abonnements für den Verlag angeführt werden.
Die Aboauflage ist innerhalb der Gesamtauflage ein stabiler Faktor, der nicht den beim Einzelverkauf üblichen Schwankungen im Verkauf von Ausgabe zu Ausgabe unterliegt. Sie gibt dem Verlag
daher größere Planungssicherheit. Eine Rückgabe von Zeitschriften (Remission) entfällt.
Das Abonnement ist die wichtigste Vertriebsform bei Tageszeitungen (insgesamt 64%) und bei Fachzeitschriften (in vielen Fällen 100%).
Bei den IVW-geprüften Publikumszeitschriften beträgt der Aboanteil 40%. Dieser Prozentsatz wird stark beeinflusst durch die erheblichen Aboauflagen, die im Rahmen der Mitgliedschaften von
Verbänden, Automobilclubs usw. geliefert werden. Betrachtet man nur die frei verkauften Titel, beträgt der Anteil rund 23%. Bei hochauflagigen Massentiteln dominiert der Einzelverkauf,
während Special Interest- bzw. Zielgruppenzeitschriften in wesentlich höherem Umfang auf das Abonnement angewiesen sind.
Beim Abonnement unterscheidet man zwei verschiedene Vertriebskanäle: den Werbenden Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ) und das Verlagsabonnement.
Für jede Form der Abonnentengewinnung, sei es durch schriftliche Werbung oder durch Vertreterwerbung, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Bezieher kann innerhalb von 7 Tagen nach
Auftragserteilung vom Vertrag zurücktreten.
Bei der schriftlichen Werbung ist u.a. als Gewinnungsform die Negative Option üblich. Der Kunde bestellt ein Probeheft oder ein Probeabonnement. Erfolgt keine Absage, wird die
regelmäßige Belieferung aufgenommen.
Das Abonnement läuft in Deutschland üblicherweise mit folgenden Kündigungsformen: Wird nicht rechtzeitig vor Ablauf der ersten Verpflichtungszeit (bei Prämienabonnements in der
Regel ein Jahr) gekündigt, verlängert sich das Abonnement automatisch. Die Verlängerung erfolgt entweder um einen bestimmten Zeitraum, so dass dann wieder innerhalb bestimmter
Fristen gekündigt werden kann, oder auf unbestimmte Zeit mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit.
Das in anderen Ländern erfolgreiche Telefonmarketing für die Abonnentengewinnung ist in Deutschland durch strikte Verbraucherschutz-Gesetzgebung nur sehr eingeschränkt möglich.
Es darf niemand telefonisch kontaktiert werden, der nicht zuvor sein Einverständnis gegeben hat. Abonnenten bzw. Abbesteller dürfen nur angerufen werden, wenn sich diese bei der
Auftragserteilung mit telefonischen Kontakten einverstanden erklärt haben (Telefonmarketing). Eine wichtige Form der Abonnentenwerbung, insbesondere bei Werbeaktivitäten im eigenen Titel
, ist bei fast allen Presseverlagen die Prämienwerbung, Freundschaftswerbung oder Leser werben Leser Werbung. Größere Geschenke oder Prämien an den Abonnenten selbst sind
unzulässig, dürfen jedoch an Dritte für die Vermittlung von Abonnements gewährt werden. Der Wert der Prämie darf bei Zeitschriften eine Jahresabogebühr und bei
Zeitungen eine Halbjahresabogebühr nicht überschreiten.
Abo-Vertrag
Der Abo-Vertrag ist ein juristisches Dauerschuldverhältnis auf wiederkehrende Lieferung eines periodischen Presseerzeugnisses. Die maximale erste Verpflichtungszeit bei Vertragsabschluß
– auch Mindestlaufzeit oder Erstbindungsdauer genannt – beträgt zwei Jahre.
Der Abo-Bestellschein muss eine Reihe von Inhaltselementen aufweisen, ohne die ein gültiger Vertrag nicht zustande kommt:
- Objektbezeichnung
- Abo-Preis (pro Heft oder für unterschiedliche Zahlungsrhythmen)
- Mindestlaufzeit
- Verlängerungsklausel
- Zahlungsweise
- Bestellunterschrift/Datum
- Widerrufsklausel
Das Abonnement kann direkt beim Verlag oder bei einem Zeitschriftenwerber (Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel) bestellt werden.
Abverkauf
Der Abverkauf bezeichnet die Verkaufkurve während der Angebotszeit. Der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften verteilt sich in aller Regel nicht gleichmäßig über die gesamte
Angebotszeit, sondern kann sich je nach Titel stärker auf die ersten Angebotstage konzentrieren. Jeweils in Abhängigkeit der Aktualität eines Titels. Man spricht auch von
unterschiedlicher Abverkaufsgeschwindigkeit.
Bei Programmzeitschriften, die alle 14 Tage neu auf den Markt kommen, ist das ungewöhnliche Phänomen eines Anstiegs des Abverkaufs nach der Hälfte der Angebotszeit festzustellen.
Ursächlich hierfür ist der Beginn des Fernsehprogramms nach einer Woche.
Akzeptanztest
Unter Akzeptanztests versteht man im Rahmen von Presseneueinführungen regionale Verkaufstests über Grosso und Einzelhandel mit so genannten Nullnummern bzw. Testausgaben.
Alleinauslieferungsrecht
Das Alleinauslieferungsrecht ist eines der wesentlichen Merkmale des Vertriebs über das Presse-Grosso. In jeder Vertriebsregion verfügt der Grossist über ein Alleinauslieferungsrecht
aller Presseartikel die in seiner Betreuung liegen. Er hat somit in der Regel ein Angebotsmonopol gegenüber dem Einzelhandel.
Auch in den letzten beiden Vertriebsgebieten in denen zwei Grossisten tätig sind (Hamburg, Berlin) hat jeder Grossist für bestimmte Verlage und Titel die alleinige Zuständigkeit
(Objekttrennung), so dass der Einzelhändler auch hier den einzelnen Titel jeweils nur bei einem Grossisten beziehen kann.
Das Alleinauslieferungsrecht ist Voraussetzung für den ungehinderten Marktzugang jedes Presseprodukts und damit für Pressevielfalt und flächendeckenden Vertrieb. Ohne das
Alleinauslieferungsrecht würde es eine Konzentration auf wenige Top Objekte und eine Vernachlässigung klein- und mittelauflagiger Objekte geben. Die Folge wäre eine Verarmung der
Presselandschaft.
Nur das Alleinauslieferungsrecht und die damit verbundene Konzentration des gesamten Absatzpotentials eines Gebietes auf einen Großhändler versetzt diesen wirtschaftlich in die Lage,
seine Vertriebs- und Versorgungsfunktion wahrzunehmen und auch Einzelhändler in entlegenen Gebieten zu beliefern, die nur kleine Mengen beziehen und deren Versorgung weniger rentabel ist.
Das Alleinauslieferungsrecht bedingt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Verlagen und Grosso. Voraussetzung sind eine korrekte und ordnungsgemäße Führung des
Geschäfts ebenso wie ein hoher professioneller Standard und das ständige Bemühen um eine Verbesserung der Marktausschöpfung für die Verlage.
Weitere Bedingung ist die absolute Neutralität des Grossisten gegenüber dem Wettbewerb der Verlage untereinander sowie die Einhaltung der Preisbindung und des Erstverkaufstages.
Angebotsformen
Beim Abonnement unterscheidet man folgende Angebotsformen:
- Eigen-Abo / Selbstzahler-Abo
Abonnement, das der Bezieher für sich selbst bestellt hat.
- Geschenk-Abo
Abonnement, bei dem der Besteller und der Empfänger nicht identisch sind. Der Abonnent (der Schenkende) bestellt und bezahlt das Abonnement. Der Beschenkte erhält die
regelmäßige Lieferung. Der Besteller wird auch als Fremdzahler oder Drittzahler bezeichnet.
und folgende Gewinnungsformen:
- Prämien-Abo
Eine wichtige Angebotsform der Abonnentenwerbung, insbesondere bei Werbeaktivitäten im eigenen Titel, ist die Prämienwerbung, Freundschaftswerbung oder LwL-Werbung (Leser werben Leser).
Werber und Geworbener dürfen dabei nicht identisch sein. Größere Zugaben an den Abonnenten selbst sind unzulässig, dürfen jedoch an Dritte für die Vermittlung von
Abonnements gewährt werden.
Der Wert der Prämie darf bei Zeitschriften eine Jahresabogebühr und bei Zeitungen eine Halbjahresabogebühr nicht überschreiten.
- Probe-/Mini-Kurz-Abo
Der Interessent bestellt die zeitlich begrenzte Lieferung einer Zeitung bzw. Zeitschrift. Als Anreiz wird das Mini-Abo oft zusammen mit einer Zugabe zum Sonderpreis angeboten. Meist ist ein
Probeabonnement mit einer negativen Option verbunden, so dass aus dem Probeabonnement ein reguläres Abo wird, wenn der Besteller nach Erhalt des letzten Heftes des Probe-Abos nicht absagt.
Angebotszeit
Die Angebotszeit (auch Angebotszeitraum) eines periodischen Pressetitels richtet sich nach der Erscheinungsweise. Sie beginnt mit dem Erstverkaufstag und endet spätestens mit Erscheinen der
nächsten Ausgabe. Nicht periodisch erscheinende Titel haben eine vorher definierte Angebotszeit, wenn die Folgeausgabe erst deutlich später erscheint. Die Angebotszeit beträgt dann
maximal 3 Monate.
Bei One-shots oder bei Publikationen, die seltener als vierteljährlich erscheinen, ist eine Wiederauslieferung grundsätzlich möglich, wenn der Verkauf nach 6 Wochen mindestens 50%
beträgt oder die Wiederauslieferung zwischen Verlag und Grosso vereinbart wurde. Arbeitskreis PRESSEMARKT VERTRIEB (PMV).
Der Arbeitskreis PMV ist das für alle Fragen des Vertriebs zuständige Gremium des Fachverbandes Publikumszeitschriften im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Seine Aufgabe ist die
Förderung des Vertriebsgeschäftes der Publikumszeitschriften mit dem Ziel,
- das vom Neutralitätsgrundsatz geprägte Vertriebssystem zu sichern und auszubauen,
- die Vertriebsfreiheit zu bewahren,
- die Interessen der Publikumszeitschriften bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen des Vertriebsgeschäfts durch den Gesetzgeber zu vertreten, insbesondere beim Erhalt der Preisbindung und des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes,
- den für Verlage freien und chancengleichen Zugang zum Markt zu sichern,
- bei der Gestaltung der dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgenden Rahmenbedingungen des Vertriebsgeschäfts gegenüber den Handelspartnern mitzuwirken,
- die Vertriebsinstrumente im Interesse aller Verlage zu entwickeln und zu optimieren und
- die Mitgliedsverlage im Vertriebsgeschäft zu beraten und zu unterstützen.
Innerhalb des Arbeitskreises PMV gibt es folgende Projektgruppen:
- Abo-Marketing
- Abo-Technik
- AZZV (Arbeitskreis Zeitungs- und Zeitschriften Verkauf)
- Bahnhofsbuchhandel
- Bündnis für Marktpflege
- Discounter / Drogerien
- Export
- Fortbildung
- Gattungsmarketing
- Kombiprodukte
- Lebensmittel EH
- Lesezirkel
- Logistik / Betriebswirtschaft
- Marktorientierte Bezugs Regulierung
- Romane Comic Rätsel
- Sofort- und Frühremission
- Spezialverkaufsstellen, Fachmärkte, Sonstige Verkaufsstellen
- Tankstellen, Kioske, Nachbarschaftsgeschäfte
- Verkaufstägliche Marktbeobachtung am Point of Sale
- Vertriebsmarktforschung
- Vertriebstechnik
- Warenpräsentation
- WBZ (Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel)
- ZZ-Fachhandel (Zeitungs- und Zeitschriftenfachhandel)
Auflage
Die Auflage gibt eine Größenordnung für ein Printprodukt an. Unterschieden wird in
- Druckauflage
- Verbreitete Auflage
- Verkaufte Auflage
- Innerhalb der Verkauften Auflage untergliedert man weiter in
- EV-Auflage (Einzelverkauf)
- Abonnementsauflage
- LZ-Auflage (Lesezirkel)
- Auslandsauflage
- Sonderverkäufe
Ausverkaufsquote
Anteil der Einzelhändler, die am Ende der Angebotszeit die komplett gelieferte Warenmenge verkauft haben. Die über EDI-Press an die Verlage überspielten Warenflussprotokolle weisen
aus, wie viele Händler einmal und wie viele bereits zweimal, dreimal oder häufiger als dreimal in Folge ausverkauft waren.
Die Ausverkaufsquote (AVK-Quote) gehört neben der Remissionsquote, dem Verkaufsdurchschnitt und den Nullverkäufern zu den wichtigen Steuerungsfaktoren im Vertrieb über den
Groß- und Einzelhandel bzw. über den BB. Sie ist wesentlicher Indikator für die Dispositionsqualität.
Zu hohe AVK-Quoten bedeuten potentielle Verkaufsverluste. Dabei spielt auch eine Rolle, in welchen Bezugsgrößenklassen sich die ausverkauften Händler befinden. Ein hoher Anteil der
AVK-Bezüge am gesamten Verkauf lässt auf ein besonders hohes Verkaufspotential schließen, das entgangen ist.
Die ausverkauften Einzelhändler werden auch als Nullremittierer bezeichnet.
Bahnhofsbuchhandel
Der Bahnhofsbuchhandel ist neben dem Grosso und Einzelhandel eine gesonderte Vertriebssparte für den Einzelverkauf von Presseerzeugnissen.
Bahnhofsbuchhandlungen sind Einzelhandelsunternehmen, die von den Verlagen direkt beliefert werden. Die BB-Handelsspanne entspricht bei vielen Titeln der Addition von Grosso- und EH-Spanne.
Um das Recht zur direkten Belieferung durch die Verlage zu erreichen, müssen Bahnhofsbuchhandlungen bestimmte Kriterien erfüllen. Nur die vertragliche Erfüllung dieser Kriterien
rechtfertigt eine Sonderbehandlung des Bahnhofsbuchhandels gegenüber dem sonst geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz im Einzelhandel.
Bahnhofsbuchhandlungen sind für den Bereich der Special Interest Titel von großer Bedeutung, da deren Verkaufsanteil in dieser Sparte bei bis zu 50% und mehr liegt. Viele
Zeitschriftentitel werden aufgrund ihres speziellen Themas nur im Bahnhofsbuchhandel angeboten. Im klassischen Pressehandel ergäben sich hier zu große Streuverluste.
Es gelten die zwischen dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und dem Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler vereinbarten und vom Kartellamt gebilligten "Kriterien für den
Bahnhofsbuchhandel“ in der Fassung vom 07.06.1993. Danach muss eine Bahnhofsbuchhandlung folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Betriebszeiten
Bahnhofsbuchhandlung muß an sämtlichen Tagen des Jahres geöffnet sein. Betriebsferien und Schließungen an Feiertagen sind ausgeschlossen.
Die Öffnungszeiten betragen in der Regel mindestens 100 Stunden pro Woche; jedoch nicht weniger als 90 Stunden pro Woche, wenn dies der relevanten Zuglage entspricht.
• Sortiment
Eine Bahnhofsbuchhandlung muß sich im äußeren Erscheinungsbild eindeutig als Verkaufsstelle mit Schwerpunkt Presseerzeugnisse darstellen. Die Angebotsfläche für das Presse- und Buchsortiment muß mindestens 70% der gesamten Fläche betragen.
Die Bahnhofsbuchhandlung stellt sicher, daß der Charakter einer Fachverkaufsstelle für Presseerzeugnisse durch das ergänzende Beisortiment nicht beeinträchtigt wird.
Grundsätzlich ist eine Bahnhofsbuchhandlung dazu verpflichtet, jedem neuen Presseerzeugnis den Zugang zum Markt zu öffnen. Im Angebot ist ein verkäufliches Presse-Vollsortiment – mindestens jedoch 1.000 tatsächlich im Angebot befindliche Titel – zu führen.
• Umsatz
Die Bahnhofsbuchhandlung erzielt wesentliche Anteile am Gesamt-Umsatz aus dem Verkauf von Presseerzeugnissen.
• Ladeneinrichtung
Die Bahnhofsbuchhandlung gewährleistet eine zeitgemäße, verkaufsgerechte Ladeneinrichtung, um die Präsentation des Presse-Sortiments über den Angebotszeitraum sicherzustellen.
• Datentransfer
Die Bahnhofsbuchhandlung nimmt an den anerkannten Verfahren KR und EDI-Press in der jeweils für den Bahnhofsbuchhandel gültigen Fassung teil.
• Verfahrensvorschriften
Der Betreiber der Bahnhofsbuchhandlung hat den Nachweis über die Erfüllung aller Kriterien zu erbringen. Befinden sich mehrere Verkaufsstellen eines Pächters auf demselben Betriebsgelände, ist die Erfüllung von mindestens einer Verkaufsstelle erforderlich.
Wird der Nachweis über die Erfüllung der Kriterien nicht erbracht, kann die Direktbelieferung frühestens sechs Monate nach Feststellung enden.
Direktbelieferungsfähig gemäß den genannten Kriterien sind nur Presseverkaufsstellen auf Fernbahnhöfen. Flughafenverkaufsstellen werden analog zum Bahnhofsbuchhandel behandelt, wenn sie alle genannten Kriterien erfüllen. Presseverkaufsstellen auf U- und S-Bahnhöfen und solche auf Fernbahnhöfen, die die Kriterien nicht erfüllen, werden als Einzelhändler über das Presse-Grosso beliefert. Der Bahnhofsbuchhandel macht mit derzeit annähernd 477 Verkaufsstellen rund 0,40 % aller Presseverkaufsstellen aus. Dabei werden rund 10 % aller Einzelverkaufsumsätze erzielt. Bahnhofsbuchhandlungen sind umsatzstarke, leistungsfähige Verkaufsstellen, die vor allem bei Special Interest-Titeln und bei Auslandspresse hohe Verkaufsanteile erreichen. Die Firmen des Bahnhofsbuchhandels sind im Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler e.V., Düsseldorf, organisiert.
Bezugsregulierung kleinauflagiger Objekte (BKO)
Die Bezugsregulierung kleinauflagiger Objekte (BKO) funktioniert wie die Marktorientierte Bezugsregulierung. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass als neuester Verkaufswert nicht die
zuletzt erfasste Ausgabe, sondern der Verkaufsdurchschnitt aus der Kumulation der Verkäufe mehrerer Ausgaben zugrunde gelegt wird. Damit wird den bei kleinen Titeln zum Teil starken
Verkaufsschwankungen von Ausgabe zu Ausgabe Rechnung getragen.
Voraussetzung, dass diese Verfahren funktionieren ist eine titel- und ausgabenbezogene Remissionserfassung beim EH.
Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V., Köln, Presse-Grosso
1950 gegründete Standesvertretung von heute 60 Pressegrosso-Firmen.
Der Verband hat eine regionale Gliederung in zehn Bezirksgruppen.
Das Presse-Grosso definiert für sich folgende Interessensbereiche:
- Wahrnehmung der ideellen, wirtschaftlichen, wirtschafts- und medienpolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den öffentlichen Institutionen sowie den Geschäftspartnern, den Verlagen und Einzelhändlern sowie deren Verbänden.
- Austausch rechtlicher, wirtschaftlicher und vertriebstechnischer Informationen und Erfahrungen.
- Sicherung eines neutralen, mittelständischen Presse-Großhandels ohne Beteiligung der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufen als Beitrag zur Erhaltung der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Pressefreiheit.
- Verbandsgremien u.a:
- Ressort Betriebswirtschaft
- Ressort Marktanalyse
- Ressort EH-Marketing
- Ressort Technik & Entwicklung
- Presse-Grosso
CD/DVD-ROM (Vertrieb von)
Unter den elektronischen Datenträgern spielt die CD/DVD-ROM im Verlagsbereich eine wichtige Rolle. Im Vertrieb der CD/DVD-ROM über den Pressegroß- und Einzelhandel ergeben sich
Probleme insbesondere im Bereich der Preisbindung und umsatzsteuerlichen Behandlung sowie des Jugendschutzes.
Nach geltender Rechtslage sind CD/DVD-ROM-Erzeugnisse mit dem vollen Mehrwertsteuersatz (19%) zu versteuern. Seit der Bundesgerichtshof 1997 buchnahe CD/DVD-ROM's den Büchern gleichgestellt
und damit die Preisbindung für CD/DVD-ROM's ermöglicht hat, wird von den Verlegerverbänden die Forderung erhoben, CD/DVD-ROM's wie Bücher und andere Printmedien nur mit dem
ermäßigten Steuersatz (7%) zu belegen. Diese Forderung soll bei der Europäischen Kommission durchgesetzt werden.
Insbesondere im Bereich der Computerpresse haben Koppel- oder Kombiprodukte - eine Zeitschrift wird mit einer CD-ROM verbunden - eine hohe Bedeutung. In diesen Fällen ist die Frage der
umsatzsteuerlichen Behandlung sorgfältig zu prüfen. Ein Anhaltspunkt für den Ansatz des ermäßigten Steuersatzes kann z.B. darin gesehen werden, dass charakterbestimmender
Bestandteil der Warenzusammenstellung das Presseprodukt und nicht die CD-ROM ist.
Wegen der auf CD-ROM verfügbaren Datenmenge, die der Augenscheinnahme nicht zugänglich ist, ist die im Jugendmedienschutz verankerte Prüfpflicht der Handelsstufen mit einem praktisch
nicht zu leistenden Aufwand verbunden. Verlage und Handel haben deshalb zur Wahrnehmung der Prüfpflicht ein Institut der vorgeschalteten Selbstkontrolle DT-Control geschaffen.
Clusteranalysen
Um Verkaufsergebnisse bzw. die Marktauschöpfung von Grossisten besser bewerten zu können, wurden alle Grossogebiete in Cluster mit unterschiedlichen Gebietsstrukturen
(Bevölkerungsdichte, Kaufkraft, Stadt-/Land-Gefälle usw.) aufgeteilt.
Innerhalb des Clusters sind die Grossisten weitgehend miteinander vergleichbar. Entsprechende Vergleichsanalysen (Clusteranalysen) helfen, die Marktausschöpfung zu verbessern.
Die Cluster sind wie folgt bezeichnet:
1. Urban 1
2. Urban 2
3. Nord
4. Mitte 1
5. Mitte 2
6. Südwest 1
7. Südwest 2
8. Südost
9. Ost Nord
10. Ost Süd 1
11. Ost Süd 2
Dispositionsrecht
Der Verlag trägt wegen des Remissionsrechts des Groß- und Einzelhandels das volle Absatzrisiko. Demzufolge hat er das Recht, die Liefermenge zu bestimmen. Das Dispositionsrecht gibt dem
Verlag die Möglichkeit, bei Einführung eines Presseerzeugnisses in den Markt die Startauflage und den Erstverkaufstag zu bestimmen.
Nach Abschluss einer angemessenen Einführungsphase wird die Liefermenge von Verlag und Grosso gemeinsam einreguliert, d.h. anhand der erreichten Verkäufe neu bemessen. Den
Orientierungsrahmen dafür bietet u.a. das Koordinierte Vertriebsmarketing (KVM) und die Richtremissionsquote (derzeit SQR++).
Der Grossist ist an die Weisungen des Verlages gebunden. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die ihm anvertrauten Zeitschriften und Zeitungen des Verlages
- von jedem dafür in Frage kommenden Einzelhändler seines Gebiets in bedarfsgerechter Menge bestmöglich angeboten werden,
- nur zu dem vom Verlag festgesetzten Preis und nicht vor dem verbindlichen Erstverkaufstag angeboten werden und
- innerhalb der vom Verlag festgelegten Fristen remittiert und vom Einzelhändler bezahlt werden.
Die Weisungsmöglichkeiten des Verlages sind begrenzt durch die Neutralitätspflicht des Grossisten gegenüber allen anderen Verlagen, für deren Vertrieb der Grossist ebenfalls
verantwortlich ist und die entsprechend gleich hohe Erwartungen an ein optimales Angebot ihrer Titel im Handel haben. Für vergleichbare Produkte sind in jedem Fall gleiche Leistungen zu
erbringen.
Da der Grossist die Weisungen des Verlages gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen hat, spricht man in diesem Zusammenhang vom abgeleiteten Dispositionsrecht oder derivativen
Dispositionsrecht des Grossisten.
DISTRIPRESS, Zürich
Distripress ist eine international tätige Organisation, die 1955 durch die führenden europäischen Presse-Vertriebsfirmen gegründet wurde. 1966 stießen international
tätige Verlage zur Organisation. Seit 1969 hat Distripress ihren Sitz in Zürich.
Distripress ist als nicht-staatliche Organisation mit Operativ-Status von der UNESCO anerkannt.
Distripress hat heute 470 Mitglieder in 97 Ländern.
Ziel der Organisation ist die Förderung des internationalen Vertriebs von Zeitschriften, Zeitungen und Taschenbüchern durch
- Herstellung und Verbesserung geschäftlicher Kontakte zwischen den Mitgliedern
- Aufbau eines fairen und leistungsfähigen Handels
- Unterstützung aller Maßnahmen, die auf die Verwirklichung der freien Verbreitung von Gedanken durch Wort und Bild gerichtet sind.
EAN-Pressecode
Spezieller Artikel-Code für Presseerzeugnisse (EAN = Europäische Artikelnummerierung); Voraussetzung für den Vertrieb eines Presseerzeugnisses über Einzelhandel und
Bahnhofsbuchhandel.
Der EAN-Pressecode unterscheidet sich in der Bundesrepublik Deutschland vom EAN-Code für andere Konsumgüter durch die Integration des vom Verlag gebundenen Verkaufspreises. Die
Einbeziehung des Verkaufspreises erübrigt beim Einzelhandel den Aufbau und die Pflege einer Artikelstammdatei. Über eine entsprechende Ziffernfolge kann beim Kassiervorgang der
Verkaufspreis direkt gelesen werden.
EH Aussteuerung
Die Einzelhandels-Aussteuerung bedeutet, dass Einzelhändler i. d. R. nach zwei- oder dreimaligem Nullverkauf in Folge mit dem betreffenden Titel nicht mehr beliefert werden.
Bei Tageszeitungen, Wochentiteln und 14-täglich erscheinenden Titeln wird nach dreimaligem Nullverkauf in Folge ausgesteuert, bei Monatstiteln oder seltener erscheinenden Objekten nach
zweimaligem Nullverkauf.
Einführungsmaßnahmen
Im Koordinierten Vertriebsmarketing (KVM) von 1993 sind im Kapitel "Markteinführung neuer Pressetitel" Einführungsmaßnahmen ausführlich dargestellt.
Für den Verlag beginnt die Markteinführung mit einer sorgfältigen Produktplanung, zu der auch eine qualifizierte Analyse des Absatzmarktes, eine qualitative und quantitative
Zielgruppendefinition und die Entwicklung einer Marketingstrategie gehören. Gelegentlich wird eine Test- oder Nullnummer eingesetzt, um die Verkaufsfähigkeit des Produktes in
Akzeptanztests zu überprüfen.
Die konkreten Einführungsmaßnahmen umfassen
- die rechtzeitige schriftliche Produktankündigung, mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Erstverkaufstag mit dem vollständig ausgefüllten KVM-Standard-Datenblatt,
- die umfassende Produktinformation,
- die Festlegung der Absatzwege,
- die Auflagendisposition/Festlegung der Liefermengen sowie
- die Festlegung des Einführungszeitraums in Abhängigkeit von der Erscheinungsweise.
Auf Grosso-Seite gehören dazu u.a.
- die Information des Einzelhandels über das neue Verlagsprodukt,
- begleitende Maßnahmen des Grosso-Außendienstes, insbesondere die Verteilung von Displays und Werbematerial,
- die Durchführung von Verkaufstests.
Einzelhandelsstrukturanalyse (EHASTRA)
Die EHASTRA ist eine Strukturanalyse des Zeitschriften- und Zeitungseinzelhandels in Deutschland, die auf einer in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführten Totalerhebung der
presseführenden Einzelhändler beruht. Sie wurde 1994 erstmals unter Einschluss der Grossogebiete in den neuen Bundesländern durchgeführt. Von der EHASTRA nicht erfasst werden
der Sonder- und Zustellhandel, mobile Verkaufsstellen, Saisonkunden, die weniger als sechs Monate im Jahr beliefert werden sowie der Bahnhofsbuchhandel. Nach der Volkszählung ist die EHASTRA
die größte Vollerhebung in Deutschland. Die wesentlichen der für jeden Einzelhändler erhobenen Merkmale sind:
- Geschäftsart
- Verkaufs- und Regalfläche
- Öffnungszeiten
- Verkaufshilfen
- Gemeindename und Einwohnerzahl
- Bedienungsform
- Kundenfrequenz
- umsatzbeeinflussende Faktoren
Die EHASTRA bietet eine Fülle von Möglichkeiten für die Optimierung des Presseangebots und die Ausschöpfung von Umsatzreserven durch sogenannte EHASTRA-Korrelationsanalysen.
Durch kombinierte Auswertung der EHASTRA-Strukturdaten mit den beim Grossisten verfügbaren titelspezifischen EHASTRA-Daten lassen sich für viele Titel Möglichkeiten einer besseren
Marktausschöpfung ermitteln.
Einzelverkauf Oberbegriff für alle Vertriebsformen, in denen Endabnehmer ohne Abnahmeverpflichtung einzelne Exemplare einer Zeitschrift kaufen.
Zum Einzelverkauf gehören die über die Vertriebssparten Presse-Großhandel und -Einzelhandel, Bahnhofsbuchhandel, Sonderhandel, Spezialverkaufsstellen und "Stumme Verkäufer"
verkauften Exemplare sowie einzeln vom Endabnehmer beim Verlag bestellte und gegen Rechnung gelieferte Exemplare.
Die Einzelverkaufsauflage bezeichnet alle im Einzelverkauf abgesetzten Exemplare einer Ausgabe im In- und Ausland.
Erstverkaufstag (EVT)
Der Erstverkaufstag ist der vom Verlag festgelegte und vom Handel verbindlich einzuhaltende erste Tag der Verkaufsperiode einer Ausgabe. Bei regelmäßig erscheinenden Titeln ist dies
meist immer der gleiche Wochentag.
Facheinzelhandels-Konzept (FEH)
Vom Verband Presse-Grosso entwickeltes Konzept zur Schaffung eines Netzes besonders qualifizierter Presse-Einzelhändlern mit breitem Pressesortiment und besonderem Service-Angebot.
Presse-Facheinzelhändler sollen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere
- eine optimale, großzügige Warenpräsentation im ansprechenden Umfeld
- freundliche, kompetente Fachberatung durch qualifizierte Mitarbeiter
- ein aktives Service-Angebot (z.B. Bestell- und Nachlieferservice)
- permanente, verkaufsfördernde Regalpflege
- kundenfreundliche Öffnungszeiten
Das Presse-Grosso bietet dem FEH besondere Service-Leistungen an wie Nachbestellung alter Ausgaben beim Verlag, besondere AD-Betreuung, Beratungsservice bei Marketingaktivitäten,
detaillierte Umsatzinformationen etc.
FEH werden vom Presse-Grosso mit dem Logo "Blauer Globus" bzw. "Pressewelt" gekennzeichnet.
Mit diesen Logos versehene Leuchtschilder, Uhren, Zahlteller etc. kann der FEH beziehen, um damit auch nach außen bereits dem Käufer von Presse eine Orientierungshilfe zu bieten.
Das FEH-Konzept schließt die von Verlagen geforderte Schaffung eines Netzes von Schwerpunktverkaufsstellen weitgehend mit ein.
Festbezieher
Einzelhändler, die bestimmte Titel ohne Mengenregulierung regelmäßig in einer festen Stückzahl abnehmen.
Festbezug
Liefermengen von Presseerzeugnissen an Einzelhändler die ohne Mengenregulierung regelmäßig in gleicher Stückzahl beliefert werden.
Ganzstückremission
Bei der körperlichen Remission übergibt der Händler nach der Angebotszeit seinen Lieferanten Kopfleisten, Titelseiten oder ganze Stücke der unverkauften Exemplare. Bei ganzen
Stücken spricht man von Ganzstückremission.
Benötigt der Verlag bei einem Titel, der sonst im Verfahren der Körperlosen Remission abgewickelt wird Ganzstücke, so ist laut Koordiniertem Vertriebsmarketing dafür eine
Gebühr von 3,3 Cent pro Exemplar zu bezahlen, sofern die Remittenden nicht für Marketingmaßnahmen im Gebiet des Grossisten verwendet werden oder keine anders lautenden bilateralen
Vereinbarungen bestehen.
Handelsspanne
Entgelt für die vertrieblichen Leistungen der Handelsstufen. Rechnerisch ist dies die Differenz zwischen Netto-Einkaufspreis einer Ware und ihrem Netto-Verkaufspreis.
Bei preisgebundenen Presseprodukten ( Preisbindung) legt der Verlag die Handelsspannen für alle Handelsstufen fest. Sie wird für Presseerzeugnisse in Prozent vom Nettoverkaufspreis
angegeben.
Derzeit schwankt die Grosso-Spanne für Presseerzeugnisse zwischen 14,5% und 29,76 %. Die häufigsten EH-Spannen sind 20,24% für Titel mit niedrigen Auflagen und 18,31% für Titel
mit hohen Auflagen.
Die Handelsspannen im Bahnhofsbuchhandel sind grundsätzlich von den übrigen Handelsspannen unabhängig. In vielen Fällen wird vom Verlag jedoch eine Handelsspanne gewährt,
die der Grosso-Spanne + 20 % entspricht.
Impressum
Jedes periodisch erscheinende Presseerzeugnis muss den Verleger, den Drucker, den verantwortlichen Redakteur und den verantwortlichen Anzeigenleiter ausweisen. Diese Angaben werden als Impressum
bezeichnet und können entweder an einer regelmäßig wiederkehrenden Stelle in der Publikation erscheinen oder mit einem entsprechenden Hinweis im Inhaltsverzeichnis an wechselnden
Stellen.
Die Einzelheiten der notwendigen Angaben im Impressum regeln die einzelnen Landespressegesetze. Verstöße gegen diese Verpflichtungen sind strafbar.
Infopost
Mit der Neuordnung der gesamten Post-Dienstleistungen trat die Infopost an die Stelle der früheren Massendrucksache. Es müssen entweder
- mindestens 4.000 Stück, nach Postleitzahlen in auf-/absteigender Reihenfolge geordnet
oder
- mindestens 250 Stück für dieselbe Leitregion (Übereinstimmung der ersten beiden Stellen der Postleitzahl)
oder
- mindestens 50 Stück für den Leitbereich der Einlieferungsstelle
eingeliefert und freigemacht werden. Es gelten gegenüber Briefen deutlich ermäßigte Tarife.
ISPC-Verfahren/EDI-Press
Standardisiertes Verfahren zum Datenaustausch zwischen Grossisten und Bahnhofsbuchhändlern einerseits und Verlagen und Nationalvertrieben andererseits. Unter anderem werden
übermittelt:
- KR-Warenflussdaten,
- Verkaufs-/Regulierungsdaten für den EH,
- Regulierungsdaten nach Größenklassen
- Bezugsmengen
- Erstverkaufstage
- Packnorm und Heftgewichte
IVW
Abkürzung für Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.
Mit der IVW besteht seit 1950 ein effektives System der Prüfung und Veröffentlichung der Verbreitungsdaten der Medien. Die IVW ist eine neutrale Einrichtung, die von den Medien, den
Werbungtreibenden und den Werbeagenturen getragen wird. Die IVW wurde im Jahre 1949 zunächst als Unterorganisation des ZAW (Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft) gegründet und
1955 als Verein rechtlich verselbständigt.
Die IVW ermittelt, kontrolliert und publiziert Auflagen- und Verbreitungsdaten von periodischen Druckerzeugnissen. Darüber hinaus kontrolliert sie den Plakatanschlag und die Besucherzahlen im
Kino sowie - seit 1994 - die ordnungsgemäße Ausstrahlung von Hörfunk-und Fernsehspots. Im Oktober 1997 begann die IVW mit dem Verfahren der Erhebung, Veröffentlichung und
Prüfung von Online-Medien. Ausgewiesen werden Visits und Page Impressions.
Von den rund 2.340 Publikumszeitschriften sind im Jahr 2006 rund 850 Titel bei der IVW gemeldet. Bei den Fachzeitschriften sind dies 450 von insgesamt rund 3.500 Titeln.
Zwei Zielrichtungen verfolgt die IVW: Werbe- und Mediaplanern objektiv ermittelte und geprüfte Verbreitungsdaten der Werbeträger zur Verfügung zu stellen und den Werbekunden der
elektronischen Medien Sicherheit über die vertragsgemäße Ausstrahlung ihrer Werbespots zu geben, zum anderen den etwas abstrakteren Zweck der Sicherung eines fairen Wettbewerbs,
insbesondere im Bereich der Print-Medien untereinander.
Das System der Auflagenkontrolle ist ebenso einfach wie effizient:
Die Mitgliedsverlage verpflichten sich durch ihren Beitritt zur IVW, regelmäßig nach Abschluss eines Quartals ihre Auflagenzahlen der IVW zu melden. Diese werden dann in den
vierteljährlich erscheinenden "IVW Auflagenlisten" veröffentlicht.
Die Zahlen werden in der Regel zweimal jährlich von einem IVW-Prüfer kontrolliert. Diese Prüfung umfasst - stark vereinfacht - Druck- und Vertriebsunterlagen für die verkaufte
Auflage, darüber hinaus Buchhaltungsunterlagen und Vertriebserlöse. Die gemeldeten Zahlen müssen bis auf das Stück genau nachgewiesen und durch korrespondierende Erlöse
belegt werden.
Aufbauend auf diesen Auflagenzahlen führt die IVW alle zwei Jahre eine Verbreitungsanalyse für Tageszeitungen durch. Hier wird die verkaufte Auflage jedes Titels nach Kreisen, kreisfreien
Städten und Gemeinden aufgeschlüsselt.
Die IVW-Meldung des Verlages beinhaltet folgende Auflagenkategorien jeweils für die gesamte Auflage und die Auslandsauflage:
- Druckauflage
- Abo-Exemplare mit dem gesonderten Ausweis "davon Mitgliederstücke"
- Einzelverkauf = EV-Lieferungen abzüglich Remission
- Sonstiger Verkauf mit dem gesonderten Ausweis "davon Bordexemplare"
- Lesezirkelstücke
- Verkauf gesamt
- Verbreitung
Die der IVW gemeldeten Verkaufszahlen entsprechen nicht genau dem tatsächlichen Verkaufsdurchschnitt der im betreffenden Quartal erschienenen Ausgaben. Da die im Quartal ausgelieferten
Stücke mit den im Quartal angefallenen Remittenden verrechnet werden, die zum Teil von Ausgaben des Vorquartals stammen, ergeben sich gegenüber den definitiven Zahlen leichte
Verschiebungen.
Dieses Verfahren wurde im Interesse der Aktualität gewählt. Die IVW-Meldung wird jeweils am 15. des ersten Quartalsmonats für das vorhergehende Quartal veröffentlicht. Zu diesem
Zeitpunkt liegen die Remittenden der letzten Ausgaben (z. T. aus dem Inland, vor allem aber aus dem Ausland) und damit die effektiven Verkaufszahlen noch nicht vor.
Seit dem zweiten Quartal 1996 prüft die IVW auf Antrag des Verlages neben den Quartalsmeldungen auch die heftbezogenen Auflagenzahlen. Meldung und Prüfung umfassen die gleichen
Auflagensparten wie die Quartalszahlen. Die heftbezogenen Auflagen werden jeweils vier Wochen nach Angebotsende an die IVW vom Verlag online gemeldet und einen Tag später über das
Online-System der IVW veröffentlicht. Dabei werden noch nicht vorliegende Remissionen kalkulatorisch berücksichtigt.
Für jede heftbezogene Meldung ist spätestens sechs Monate nach Angebotsende eine Abschlussmeldung abzugeben, in die die endgültigen Remissionszahlen Eingang finden.
Die Prüfung heftbezogener Auflagen erfolgt im Rahmen der zeitraumbezogenen Prüfung anhand der Vertriebsunterlagen. Die Unterlagen sind so zu führen, dass der IVW-Prüfer die
Feststellung im Hinblick auf die heftbezogenen Auflagen unmittelbar treffen kann. Dies gilt insbesondere für die Remission. Die Prüfung kann sich auf alle oder einzelne Ausgaben des seit
dem zuletzt geprüften Quartal vergangenen Zeitraums erstrecken.
Parallelorganisationen zur IVW gibt es in fast allen Industrieländern. Sie heißen in den meisten Ländern nach der englischen Bezeichnung ABC (Audit Bureau of Circulation).
Jugendmedienschutz
Der Jugendschutz begrenzt in Artikel 5 GG ausdrücklich das Recht der freien Meinungsäußerung, das Recht der Information und die Pressefreiheit.
Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) beschränkt die Angebotsmöglichkeit und Werbemöglichkeit für Objekte, die von der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bonn, indiziert wurden oder die offensichtlich schwer jugendgefährdend sind. Betroffen sind sowohl pornografische Titel als
auch Titel mit gewaltverherrlichenden Darstellungen.
Die Bundesprüfstelle wird auf Antrag tätig.
Titel mit jugendgefährdendem Inhalt werden auch als vertriebsbeschränkte Objekte bezeichnet. Sie dürfen in Verkaufsräumen, die für Jugendliche zugänglich sind, nicht
ausgestellt und nur an Erwachsene verkauft werden. Im regulären Pressehandel werden sie nur "unter dem Ladentisch" angeboten.
Wird ein Titel im freien Verkauf als jugendgefährdend eingestuft, kommt er auf den sogenannten Index. Wurde ein Titel zweimal indiziert, so ist er bei einem dritten Verstoß gegen das GjS
aus dem Verkehr zu ziehen. Bei einem Verstoß gegen das GjS kann nicht nur der Verleger sondern auch der Handel zur Verantwortung gezogen werden.
Mit der Ausbreitung elektronischer Datenträger im Pressevertrieb (z.B. CD-ROM) wurde die Frage des Jugendmedienschutzes auch auf diese Produkte ausgedehnt. Verlage, Grosso, Bahnhofsbuchhandel
und Einzelhandel gründeten 1995 die Interessengemeinschaft Selbstkontrolle elektronischer Datenträger im Pressevertrieb DT-Control, München, die auf Antrag den Inhalt entsprechender
neuer Medien überprüft.
Groß- und Einzelhandel sind gehalten, nur geprüfte Datenträger in den Vertrieb aufzunehmen, um sich vor Strafverfahren und Beschlagnahmungen zu sichern.
Körperlose Remission (KR)
Von körperloser Remission spricht man, wenn der Verlag weder Ganzstücke noch Kopfleisten oder Titelseiten der unverkauften Exemplare zurückerhält. Überwiegend praktiziert
wird das Verfahren der Körperlosen Remission (KR-Verfahren), das an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und standardisiert durchgeführt wird.
Der Grossist oder BB führt die unverkaufte Ware unmittelbar der Altpapierverwertung zu. Damit wird die erneute Nutzung verhindert. Das Altpapier wird als Rohstoff komplett wieder verwertet.
Eine Sonderform der körperlosen Remission ist die Vertrauensremission.
Koordiniertes Vertriebsmarketing (KVM)
Im "Koordinierten Vertriebsmarketing" ist der gemeinsame Leistungsrahmen für Presse-Grosso und Verlage schriftlich niedergelegt. Das Papier wurde vom Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs-
und Zeitschriften-Grossisten, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gemeinsam erarbeitet. Es ist als Empfehlung zu verstehen. Es
hat keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet, aber wegen der Förderung durch die Verbände starke normative Kräfte.
Zunehmende Klagen des Einzelhandels über die ständig steigende "Titelflut" und die "Überbelieferung mit unverkäuflichen Exemplaren" veranlassten Verlage und Grossisten zu einer
Neufassung des ersten KVM-Papiers von 1988.
Die im August 1993 veröffentlichte neue Dokumentation bietet einen detaillierten und umfassenden Überblick über die von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen, um der gemeinsamen
Verantwortung für den Vertriebsmarkt gerecht zu werden. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, einerseits den freien Marktzutritt für alle Presseerzeugnisse auch in Zukunft zu
gewährleisten, andererseits die Disposition gegenüber dem Einzelhandel noch stärker als bisher an der Verkäuflichkeit der Produkte zu orientieren.
Für Unstimmigkeiten bei der Auslegung des Leistungsrahmens können sich Verlag bzw. Großhändler an eine gemeinsame Clearingstelle wenden.
Die KVM-Broschüre kann vom VDZ bezogen werden.
KR-Verfahren (Verfahren der Körperlosen Remission)
Während die Remissionsabwicklung zwischen Einzelhandel und Großhandel im Interesse einer exakten Remissionskontrolle körperlich in Form von Ganzstücken erfolgen muss, ist die
körperlose Remission (KR-Verfahren) das zwischen Grosso und Verlag branchenübliche, standardisierte Verfahren. Das von der IVW genehmigte Verfahren wird seit 1972 zwischen Verlagen und
Grossisten angewendet.
Im KR-Verfahren werden unverkaufte Exemplare auf dem Verrechnungsweg nachgewiesen. Die lückenlose Abrechnung der unverkauften Exemplare wird durch ein integriertes Programmsystem für die
Vertriebsabwicklung und die damit verbundenen Teile des Rechnungswesens im Großhandel erreicht.
Die Anwendung des Verfahrens erfordert die Einhaltung eines spezifischen Ablaufs. In allen Phasen müssen sämtliche Mengen- und Wertbewegungen nachweisbar festgehalten und dokumentiert
werden.
Die dazu zwischen dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V., dem Verband Deutscher Zeitschrifenverleger (VDZ) und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
e.V. (BDZV) vereinbarten Richtlinien sind in der KR-Broschüre niedergelegt, die über den VDZ bezogen werden kann. Basis für die Anwendung des KR-Verfahrens ist ein KR-Vertrag
zwischen den Handelspartnern.
Seit Neufassung der Kriterien für den Bahnhofsbuchhandel im Jahr 1993 ist die Anwendung des KR-Verfahrens im Bahnhofsbuchhandel eine der Voraussetzungen für die Direktbelieferung.
Jeder Großhändler oder Bahnhofsbuchhändler erhält erst nach Prüfung der Verfahrensabläufe durch eine Kommission des VDZ die Genehmigung, das KR-Verfahren zu
praktizieren.
KVM-Richtwerttabelle
Es besteht eine unmittelbare Abhängigkeit zwischen Verkaufsdurchschnitt, Ausverkaufsquote und Remission. Die KVM-Richtwerttabelle nennt auf der Basis einer Ausverkaufsquote von 30 Prozent pro
erreichtem Verkaufsdurchschnittswert den dazu gehörenden Remissionsrichtwert.
Der Mindest-Verkaufsdurchschnitt soll 1 betragen, die maximale Remissionsquote 50%.
Stand 2006 wurde im Rahmen des Bündnis für Marktpflege die Soll- oder Richtremission nach der Rechenmethode SQR++ festgelegt.
Lesezirkel (LZ)
Der Lesezirkel ist eine der klassischen Vertriebssparten. Die Lesezirkel-Unternehmen beziehen ihre Zeitschriften vom Verlag. Jede Zeitschrift wird mit einem Umschlag versehen. Zeitschriften werden
zu einem Paket der Lesemappe zusammengestellt.
Die Lesemappen werden vom Lesezirkel an den Bezieher nicht verkauft, sondern für jeweils eine Woche vermietet. Danach wird die Lesemappe gegen eine neue ausgetauscht. Die alte Lesemappe wird
nach Möglichkeit an einen anderen Bezieher für die folgende Woche weitervermietet.
Die Mietpreise sind für die Bezieher der ersten Woche mit den jeweils aktuellen Ausgaben (Erstmappen) höher als für die folgenden Wochen. Sie nehmen weiter von Woche zu Woche ab.
Gegenüber der Addition der Verkaufspreise der aktuellen Ausgaben macht der Mietpreis auch für die Erstmappen nur einen Teil aus.
Die einzelnen Lesezirkelunternehmen bieten Mappen mit unterschiedlicher Besetzung, d.h. mit unterschiedlichem Umfang und unterschiedlichen Titeln, an. Neben einer Standard-Mappe
(Standard-Besetzung), auch A-Mappe genannt, bieten die Lesezirkelunternehmen für spezielle Zielgruppen (z.B. Ärzte) zusammengestellte Mappen an, die als B-Mappe, C-Mappe usw. bezeichnet
werden.
Daneben wird auch eine Wahl-Mappe angeboten, die auf Wunsch des Beziehers in Teilen individuell zusammengestellt wird und für die in der Regel auch die Preiskalkulation individuell erfolgt.
2005 führten die rund 120 LZ-Unternehmen ca. 280 Zeitschriftentitel mit rund 195.000 Erstmappen.
Neben den Umsätzen durch die Vermietung der Lesemappen haben die Lesezirkel auch Einnahmen aus Werbung auf den Schutzumschlägen, Beilagen, Warenproben etc.
Die Lesezirkel-Unternehmen sind im Verband Deutscher Lesezirkel e.V., Düsseldorf zusammengeschlossen.
Marktorientierte Bezugsregulierung (MBR)
MBR ist ein EDV-gestütztes Verfahren zur Bestimmung der Liefermenge einer Zeitschrift oder Zeitung und ihrer Verteilung auf die vom Grossisten belieferten Einzelhändler. Es wird von allen
Grossisten in Deutschland praktiziert.
Der Bezug des Einzelhändlers ergibt sich aus dem zu erwartenden Verkauf, bezeichnet als Verkaufsvorhersage (VH), und dem Verkaufsreservezuschlag.
In der Regel werden mit dem Verfahren der exponentiellen Glättung die Verkäufe der Vergangenheit fortgeschrieben und in die Zukunft extrapoliert. Durch Auswahl eines für den Titel
geeigneten Glättungsfaktors wird die Geschwindigkeit des Systems gesteuert.
Für die Festlegung des erforderlichen Verkaufsreservezuschlags gibt es unterschiedliche Methoden. Neben Zuschlagstabellen, bei denen titel-individuell pro Verkaufsgrößenklasse von
Verlag und Grosso gemeinsam bestimmte Zuschlagmengen vereinbart werden, wird häufig das MAD-Verfahren angewendet.
MAD steht als Abkürzung für mean absolute deviation bzw. mittlere absolute Differenz und bedeutet die Fortschreibung der Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlich
realisierten Verkäufen mit dem Verfahren der exponentiellen Glättung. Die daraus ermittelte Schwankungsbreite ist Grundlage zur Ermittlung des Zuschlags.
Im Rahmen des MBR-Verfahrens wird auch festgelegt, wie die Bezüge der Händler zu bemessen sind, die am Ende der Angebotszeit ausverkauft waren. Ebenso bestimmt das System, wann
Händler, die mehrmals von dem betreffenden Titel nichts verkauft haben (Nullverkäufer) ausgesteuert d.h. nicht mehr beliefert werden. Die Regeln dafür sind im KVM (Koordiniertes
Vertriebsmarketing) festgelegt.
Durch saisonale Einflüsse, Werbemaßnahmen, attraktive Themen und andere, die Auflage beeinflussende Faktoren stimmt die vom Verlag disponierte Auflage häufig nicht mit der Summe der
vom Grossisten errechneten Bezüge aller Einzelhändler überein. In diesen Fällen wird eine Mengenanpassung (MA) vorgenommen. Dafür werden unterschiedliche mathematische
Verfahren verwendet.
MBR-Grundformel
- B (t) = VH (t) + MAD (t)
- VH (t) = VH (t-1) x (1 - a) + Vist (t-2) x a
- MAD (t) = MAD (t-1) x (1-ß ) + [VH (t) - Vist (t-2)] ß
- B = Bezug
- t = aktuelle, zu disponierende Ausgabe
- t-1 = letzte disponierte Ausgabe (z.Z. im Markt)
- t-2 = vorletzte Ausgabe
- VH = Verkaufsvorhersage
- Vist = Ist-Verkaufsergebnis
- MAD = Verkaufsreservezuschlag (mittlere absolute Differenz oder mean absolute deviation)
- a (alpha) = Glättungsfaktor für VH (oft 0,3)
- ß (beta) = Glättungsfaktor für MAD (0,5 - 0,7)
Media-Analyse (MA)
Bedeutendste Markt-Media-Untersuchung in Deutschland, die seit 1954 besteht und die seit 1995 in halbjährlichem Rhythmus veröffentlicht wird, wobei jeweils die beiden neuesten Halbjahre
zu einer Untersuchung zusammengefasst werden (rollierendes System).
Die Media-Analyse gilt als "Grundwährung" der Mediaforschung. Fast alle anderen Markt-Media-Studien sowie die meisten Verlagsuntersuchungen werden in den Grundstrukturen der wichtigsten
Zielgruppen an der MA ausgerichtet.
Mehrwertsteuer
In Deutschland seit 1968 gültige Form der Umsatzsteuer, bei der eine Besteuerung des Mehrwertes in allen Stufen der Produktion und des Handels erfolgt. Der Mehrwert ist definiert als die
Differenz zwischen der Summe aller Verkaufserlöse und der Summe aller Einstandspreise eines Unternehmens.
Für Vertriebserlöse von Presse gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% gegenüber dem Normalsatz von 19%.
Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht für vertriebsbeschränkte Objekte (Jugendmedienschutz) sowie für Veröffentlichungen mit Werbecharakter. Im Zweifelsfall ist eine
Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden erforderlich.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Presse ist in anderen Ländern z.T. unterschiedlich geregelt. Im Vereinigten Königreich gilt für Presse einheitlich ein Mehrwertsteuersatz von 0%.
Andere Länder differenzieren zwischen Zeitungen und Zeitschriften. So werden z.B. in Dänemark Zeitungen mit dem Satz 0% besteuert, während für Zeitschriften der Normalsatz von
derzeit 25% zu zahlen ist. Wieder andere Länder kennen eine Präferenz für Zeitungen und politische Wochenzeitschriften gegenüber allen anderen Presseerzeugnissen.
Nationalvertrieb (ND)
Der Begriff Nationalvertrieb ist die wörtliche Übersetzung der englischen Bezeichnung National Distributor. Seit Mitte der sechziger Jahre hat er sich mit der Gründung entsprechender
Firmen auch in Deutschland eingebürgert.
Der Nationalvertrieb ist Vertriebsdienstleister für Verlage. Er übernimmt im Bedarfsfall alle vertrieblichen Aktivitäten des Verlages im Fullservice und ist damit die ausgelagerte
Vertriebsabteilung des Verlages. In vielen Fällen beschränkt sich der Serviceumfang der ND's allerdings auf den Vertrieb im Grosso und Bahnhofsbuchhandel.
ND's nehmen im Markt eine wichtige Bündelungs- und Filterfunktion wahr. Ohne sie hätte der Grossist statt mit 130 mit einigen weiteren hundert Verlagen direkt zu tun, was kaum zu
bewältigen wäre. ND's garantieren dem Handel die professionelle Vertriebsarbeit auch für Titel kleinerer und mittlerer Verlage. Umgekehrt profitieren die Verlage von der
professionellen Betreuung ihrer Produkte und von logistischen Synergieeffekten.
Neutralität
Vertriebsneutralität ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Alleinauslieferungsrecht des Grossisten. Sie ist verankert im §16, Absatz 26.2 GWB.
Da der Grossist gegenüber den Verlagen über ein Nachfragemonopol verfügt und über ein Angebotsmonopol gegenüber den Einzelhändlern, unterliegt er dem
Kontrahierungszwang.
Auch der Einzelhändler unterliegt einem Abnahmezwang für alle Titel, die durch ihn verkäuflich sind und die der Grossist ihm liefert. Er kann entscheiden, ob er überhaupt Presse
in seinem Angebot führen will, aber nicht eine Vertriebszensur bezogen auf die Titelauswahl oder unterschiedliche Präsentation durchführen. Jede Bevorzugung oder jede Benachteiligung
eines Objektes stellt eine Diskriminierung dar. Das Diskriminierungsverbot kommt überwiegend klein- und mittelauflagigen Titeln zugute, die ganz entscheidend zur Pressevielfalt beitragen.
Der auf dem Alleinauslieferungsrecht im Grosso basierende Kontrahierungszwang ist damit eine wesentliche Voraussetzung für die Pressefreiheit.
Nielsengebiete
Aufteilung des Bundesgebietes durch das amerikanische Marktforschungsunternehmen A.C. Nielsen in etwa gleichgewichtige Bundesländergruppen.
Die Nielsengebiete, ursprünglich für das Handelsmarketing der Konsumgüter-Industrie geschaffen, werden heute in allen Bereichen von Werbung, Marketing und Vertrieb als geographische
Einteilung benutzt:
- Gebiet 1: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
- Gebiet 2: Nordrhein-Westfalen
- Gebiet 3a: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Gebiet 3b: Baden-Württemberg
- Gebiet 4: Bayern
- Gebiet 5: Berlin
- Gebiet 6: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt
- Gebiet 7: Thüringen, Sachsen
Nullverkäufer (NVK)
Bezeichnung für einen Einzelhändler, der von einem Titel am Ende der Angebotszeit kein Exemplar verkauft hat. Verkauft ein Einzelhändler mehrmals hintereinander kein Exemplar eines
Objektes, wird er damit nicht mehr beliefert. EH-Aussteuerung.
Nullverkaufsquote
Die Nullverkaufsquote bezeichnet den prozentualen Anteil der Nullverkäufer an der Gesamtzahl der belieferten Einzelhändler.
Optronische Remissionsverarbeitung (ORV)
Praktiziertes Verfahren der Remissionsverarbeitung im Presse-Grosso. Die Titelseiten der in der Remission befindlichen Ausgaben sind im Computer als Abbildung gespeichert. Die Remittenden werden
einzeln an einer optronischen Station vorbeigeführt, im Computer automatisch mit den gespeicherten Titelseiten abgeglichen und, soweit sie "erkannt" werden, stückzahlmäßig nach
Titel und Ausgabe erfasst.
Eine andere Art der Erfassung findet in vielen Unternehmen auch mit Scanner statt.
Packnorm
Anzahl der Exemplare die in der Druckerei für den anschließenden Transport in einzelne Pakete (Vollballen) gepackt werden.
Die Packnorm ist abhängig vom Heftgewicht der einzelnen Ausgabe. Sie stellt sicher, dass die einzelnen Pakete leicht zu tragen und zu transportieren sind. Das übliche Gewicht liegt bei
maximal 10 Kilo.
Partwork
Sammelwerk periodisch erscheinender Einzelausgaben, die wie Zeitschriften vertrieben werden. Der Umfang des Gesamtinhalts des Sammelwerkes und damit die Gesamtzahl der Ausgaben, die vertrieben
werden, liegt vor Erscheinen der ersten Ausgabe fest.
In vielen Fällen gehören zu dem Partwork Sammelmappen bzw. -ordner, die mit der ersten Ausgabe vertrieben werden.
Periodikum
Ein Periodikum ist ein in regelmäßigen Zeitabständen veröffentlichtes Presseprodukt, das inhaltlich eine wiederkehrende Grundlinie verfolgt und sich an eine bestimmte
Zielgruppe richtet.
Objekte mit vierteljährlicher, 2-monatlicher, monatlicher, 14-täglicher, wöchentlicher bis täglicher Erscheinungsweise fallen unter diese Definition.
Bei einigen Titeln wird das periodische Erscheinen zu bestimmten Jahreszeiten durch die Herausgabe von Doppelnummern unterbrochen.
Phasenvertrieb
Vertriebsverfahren, bei dem zunächst nur eine bestimmte Region beliefert wird. Nach Ablauf der Angebotszeit und Rückführung der Remission in Ganzstücken erfolgt der Vertrieb in
einer zweiten oder weiteren "Phase", d.h. in einer weiteren Region. Dabei werden die wieder verwendbaren Remittenden aus der ersten Phase (Zweitauflage) mit ausgeliefert.
Präsenzsortiment
Summe aller Presse-Titel, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im Grosso oder auch im Einzelhandel tatsächlich verfügbar sind. Das sind im Grosso ca. 2.000 Titel (in Abgrenzung zum
Ordersortiment mit ca. 5.000 Titeln).
Preisbindung
Unter Preisbindung versteht man die Festlegung eines verbindlichen Verkaufspreises, der vom Handel eingehalten werden muss.
Die Preisbindung beim Vertrieb von Presseerzeugnissen ist die wichtigste Voraussetzung für die Sicherung der Pressevielfalt und Angebotsdichte.
Ein aus Angebot und Nachfrage gebildeter Preis würde zu erheblichen örtlichen Preisunterschieden und damit zu einer Beschränkung des Vertriebs auf lukrative Objekte in absatzstarken
Gebieten führen. Die Folge wären erhebliche Lücken in der flächendeckenden Versorgung des Marktes.
Die Forderung nach der Überall-Erhältlichkeit (Ubiquität) von Presse kann aber wirksam nur durchgesetzt werden, wenn neben dem Endverkaufspreis auch der Abgabepreis des
Großhandels an den Einzelhandel gebunden und damit ein Wettbewerb im Handel ausgeschlossen wird.
Ein positiver Nebeneffekt der Preisbindung ist, dass im Einzelhandel die sonst aufwendige Preisauszeichnung entfällt.
Die Preisbindung ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig. Die Möglichkeit der Preisbindung für Presseerzeugnisse ist daher eine Ausnahme, mit der der Gesetzgeber den
besonderen Anforderungen der durch Artikel 5 GG geschützten Informations- und Meinungsfreiheit Rechnung trägt. Sie ergibt sich aus § 16 GWB als Ausnahmeregelung vom Verbot der
Preisbindung.
Die Preisbindung basiert auf vertraglichen Vereinbarungen (Preisbindungsverträge) mit dem Pressehandel. Beim Vertrieb über den Groß- und Einzelhandel bindet der Verlag den
Grossisten und dieser den Einzelhändler vertraglich an die Einhaltung des Abgabepreises bzw. des Endverkaufspreises. Man spricht auch von vertikaler Preisbindung oder Preisbindung der zweiten
Hand.
In unmittelbarem Zusammenhang mit der Preisbindung steht die Verwendungsbindung, d.h. der Handel wird verpflichtet, die Ware ausschließlich einer bestimmten Verwendung zuzuführen, sie
also nur über den Vertriebsweg anzubieten, für den sie bestimmt ist.
Der Verlag ist als Preisbinder verpflichtet, die Lückenlosigkeit der Preisbindung zu überwachen.
Presse-Einzelhandel
Einzelhändler, die Presse in ihrem Angebot führen. Laut Einzelhandelsstrukturanalyse EHASTRA 2006 gibt es insgesamt rund 119.767 Angebotsstellen, davon sind ca. 21.970 reine
Zeitungs-/Zeitschriftenverkaufsstellen.
Im Presse-Einzelhandel wurden im Jahr 2006 insgesamt 3,267 Mrd. Exemplare verkauft. Dabei wurden Gesamtumsätze zu Endpreisen in Höhe von 3,746 Mrd. Euro erzielt.
Der Presse-Einzelhandel erhält Presse zu Abgabepreisen vom Presse-Grosso, die der Verlag gebunden hat.
Grundsätzlich hat jeder Einzelhändler, der Presse in sein Programm aufnehmen möchte, ein Recht auf Belieferung, sofern der Grossist ( Pressegrosso) die Verkaufschancen für
ausreichend erachtet und nicht der Schutz eines bereits bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der unmittelbaren Nachbarschaft dagegen spricht. Allerdings hat der Einzelhändler kein
Dispositionsrecht, d.h. keinen Einfluss auf Titelsortiment und Liefermenge der einzelnen Titel. Das Titelsortiment richtet sich nach Platzangebot und Verkäuflichkeit. Für jeden
Einzelhändler gibt es ein individuelles Titelsortiment.
Die große Zahl von Neuerscheinungen im Pressemarkt sowie zum Teil überhöhte Liefermengen haben in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen im Einzelhandel geführt, da das
vorhandene Platzangebot oft nicht ausreicht, um alle gelieferten Titel angemessen zu präsentieren.
Um den Einzelhandel in seinen Möglichkeiten nicht zu überfordern, sind Verlage und Grossisten gemeinsam zu einer verantwortungsvollen Disposition gegenüber dem Einzelhandel
verpflichtet. Als Rahmen für einen solchen verantwortungsvollen Umgang mit dem Einzelhandel wurde von den Verbänden Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten 1993 ein neues Koordiniertes Vertriebsmarketing (KVM) verabschiedet.
Presse-Grosso
Wichtigste Vertriebssparte mit über 50% Anteil im Pressemarkt. Es gibt in Deutschland derzeit 76 Grossofirmen mit 92 Vertriebsgebieten (Vertriebsregionen). Jeder Grossist hat in seinem Gebiet
bzw. seinen Gebieten das Alleinauslieferungsrecht. In zwei Vertriebsregionen gibt es zwei Grossisten (Hamburg, Berlin), von denen jeder dann nur für einen Teil der Verlage und Titel
(Objekttrennung) das Alleinauslieferungsrecht wahrnimmt.
Das Grosso-System hat sich für Pressevielfalt und Angebotsdichte bewährt. Der Grossist fungiert als Bindeglied zwischen den Verlagen und dem Einzelhandel. Es werden insgesamt über
119.767 Einzelhändler beliefert. Die Zahl der ausgelieferten Titel beträgt bis zu 5.000.
Auf Basis des Dispositionsrechts hat der Grossist den Weisungen des Verlages zu folgen und diese Weisungen auch gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom
derivativen Dispositionsrecht oder der Dispositionsverantwortung des Grossisten.
Die Grossisten ohne Verlagsbeteiligung sind im Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V., Köln, zusammengeschlossen, die Grossisten mit Verlagsbeteiligung in
der Arbeitsgemeinschaft Pressevertrieb (APV).
Pressepost
Oberbegriff für die besonderen Postdienstleistungen für die Presse (früher Postzeitungsdienst).
Wesentliche Versandarten im Rahmen der Pressepost sind das Postvertriebsstück, die Pressesendung und die Streifbandzeitung. Die Tarife liegen deutlich unter denen anderer Massendrucksachen
(Infopost).
Wichtigste Versandart ist das Postvertriebsstück für die Abonnementsbeförderung (insbesondere von Zeitschriften). Preiserhöhungen seitens der Post haben in den letzten Jahren
die wirtschaftliche Basis der auf das Abonnement angewiesenen Titel angegriffen. Weitere Erhöhungen würden diese Gefährdung verstärken.
Für die Wahrnehmung der Pressepost-Dienstleistungen ist vom Verlag ein Vertrag Pressepost abzuschließen, der an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Da der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften nicht dem Postmonopol unterliegt, wurde von einigen Verlagen gemeinsam mit Unternehmen des Versandhandels das Projekt eines alternativen
Zustelldienstes begonnen. Das führende Unternehmen ist hier die Firma Alternative Zustelldienste (AZD) in Düsseldorf.
Pressepostvertrag (Vertrag Pressepost)
Vertragsabschluß zwischen dem Verlag und der Deutsche Post AG für die Wahrnehmung der Leistungen der Pressepost für einen Titel. Der Titel muß dafür im wesentlichen
folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine kontinuierliche äußere und innere Gestaltung,
- grundsätzlich formatgleiche, überwiegend beidseitig bedruckte Blätter,
- durch buchbinderische Verarbeitung zu einer Einheit zusammengefaßt,
- gewährleistete Publizität (für jedermann uneingeschränkt zugänglich),
- Herstellung in einem presseüblichen Druckverfahren,
- Erscheinungsweise von mindestens einmal pro Quartal,
- Höchstgewicht von 1000 g,
- Formate, die das Handling nicht erschweren,
- Verbreitungsweise.
Je nach Sendungsart müssen bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt werden.
Pressetitel
Die deutsche Zeitschriftenbranche ist ein dynamisches Wirtschaftssegment. Bei Pressetiteln wird unterschieden in
- Publikumszeitschriften
- Fachzeitschriften
- Konfessionelle Zeitschriften
Regel-Angebotszeit
Die Angebotszeit beträgt für Titel mit vierteljährlicher oder geringerer Erscheinungshäufigkeit, abhängig von der Heftthematik und den werblichen Maßnahmen des
Verlages, im Pressegrosso im Regelfall 6 Wochen.
Nach Ablauf der sechswöchigen Regelangebotszeit erfolgt ein genereller Remissionsaufruf. Eine Wiederauslieferung ist nur bei mindestens 50% Verkauf nach 6 Wochen möglich.
Im Bahnhofsbuchhandel beträgt die Regelangebotszeit bei diesen Titeln 3 Monate. Hier erfolgt nach 6 Wochen kein Remissionsaufruf.
Remission
Begriff für unverkaufte Exemplare von Zeitungen und Zeitschriften (Remittenden), die nach Ablauf der Angebotszeit vom Handel an den Verlag zurückgegeben und von diesem gutgeschrieben
werden.
Die Remission kann "körperlich" d.h. in Form von Ganzstücken (Ganzstückremission), Titelseiten oder Titelköpfen (auch Kopfleisten) oder "körperlos" auf dem Verrechnungsweg
durchgeführt werden.
Remissionspolitik
Die Höhe der Remission spielt einerseits eine wesentliche Rolle für die Höhe der Herstellungskosten eines Pressetitels und hat andererseits Einfluss auf die Marktausschöpfung.
Die Vorgabe titelindividueller Remissions-Richtwerte für den Handel bietet dem Verlag ein wichtiges Instrument der vertrieblichen Steuerung. Durch Vorgabe einer niedrigen Richtremission kann
der Verlag Druckkosten sparen, muss andererseits aber in gewissem Umfang Ausverkäufe (Ausverkaufsquote) in Kauf nehmen. Eine höhere Richtremission verursacht höhere Druck- und
Logistikkosten, kann aber auch zusätzliche Verkäufe ermöglichen.
Die Remissionspolitik zahlreicher Verlage, durch Inkaufnahme überdurchschnittlich hoher Remissionsquoten höhere Verkäufe zu erzielen, führte wegen der vom Handel beklagten
Überbelieferung im Koordinierten Vertriebsmarketing zu einer generellen Limitierung der Remissionsrichtwerte. Um Überbelieferungen zu vermeiden, haben Verlage und Grossisten dem
Bündnis für Marktpflege zugestimmt. Ziel ist es u.a., mit Hilfe einer Remissionsformel den Handel vor Überbelieferung zu schützen.
Remissionsrecht
Die Möglichkeit für den Presseeinzelhandel, unverkaufte Exemplare von Presseerzeugnissen an den Verlag zurückzugeben (zu remittieren), ist eine der wesentlichen Voraussetzungen
für Pressevielfalt und Überall-Erhältlichkeit von Presse und das Gegenstück zum Dispositionsrecht des Verlages. Grossisten und Einzelhändler erhalten die volle Gutschrift
für die nicht verkaufte Ware.
Scannerkassen
Elektronisch gesteuerte Kassen im Einzelhandel, die mit Hilfe eines Scanners den allen Presseprodukten aufgedruckten EAN-Pressecode lesen können. Dadurch werden für den Kassiervorgang
automatisch der Artikel und der dazugehörende Preis erfasst und ausgedruckt.
Sonderheft
Unter Sonderheften versteht man unregelmäßige Veröffentlichungen, die zu einem bestehenden Periodikum (Mutterobjekt) gehören und dieses ergänzen.
Sonderhefte konzentrieren sich in der Regel auf ein spezielles Thema, das sie umfassend behandeln. Der Copypreis ist in den meisten Fällen höher als der des Mutterobjekts.
Nicht im engeren Sinne zu den Sonderheften gehören sogenannte One-Shots.
Spezialverkaufsstellen
Außerhalb des regulären Presseeinzelhandels bestehen insbesondere für Special Interest-Zeitschriften Absatzmöglichkeiten in Spezialverkaufsstellen (z.B. Radsportzeitschriften
in Fahrradgeschäften, Golfzeitschriften in Golfclubs usw.).
Der Verlag kann die Belieferung der Spezialverkaufsstellen direkt vornehmen, wenn der Grossist die Belieferung ablehnt, da sie für ihn wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Für die Belieferung ist der Verlag wegen der Preisbindung an die von ihm festgelegten EH-Konditionen gebunden.
Standard-Datenblatt (KVM-Standard-Datenblatt)
Für neu auf den Markt kommende Presseprodukte ist die rechtzeitige Produktankündigung an den Handel erforderlich. Sie soll mindestens 10 Werktage vor Erstverkaufstag erfolgen.
Im Koordinierten Vertriebsmarketing (KVM) wurde für die Produktankündigung ein Standard-Datenblatt entwickelt, das alle für den Grossisten bzw. Bahnhofsbuchhändler wichtigen
Informationen enthält und das vom Verlag oder seinem Nationalvertrieb sorgfältig ausgefüllt werden soll.
Wesentliche Punkte des Standard-Datenblattes sind
- Stammdaten
- Terminierung
- Remissionsverfahren
- Preise und Handelsspannen
- Produktspezifika
- Verteileraufbau
- Plazierungsempfehlung im Vollsichtregal
- Absatzwege
- Werbung
- Akzeptanztest
- Liefermengenvorschlag
Überall-Erhältlichkeit
Die Überall-Erhältlichkeit von Presse (auch Ubiquität) ist eines der wichtigsten vertrieblichen Ziele für überregional tätige Zeitungs- und Zeitschriftenverlage zur
flächendeckenden Versorgung des Marktes. Sie wird im Vertrieb über das Presse-Grosso erreicht und basiert auf der Preisbindung, dem Alleinauslieferungsrecht sowie dem Dispositions- und
Remissionsrecht.
Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler e.V., Düsseldorf
Standesorganisation des Bahnhofsbuchhandels, die 1905 in Leipzig gegründet wurde. Dem Verband gehörten 1997 102 Mitglieder an. Zweck des Verbandes ist die Förderung der gemeinsamen
Interessen der in ihm zusammengeschlossenen Bahnhofsbuchhändler und weiteren Mitglieder. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder insbesondere gegenüber der Deutschen Bahn AG
und gegenüber den Verlagen.
Verband Deutscher Lesezirkel e.V., Düsseldorf
Standesorganisation der Lesezirkel-Unternehmen.
Der erste urkundlich erwähnte Lesezirkel entstand um 1610 in Kitzingen (Bayern). 1908 schlossen sich die deutschen Lesezirkel-Unternehmen in Leipzig zum "Verband der Besitzer Deutscher
Lesezirkel", dem Vorläufer des heutigen Verbandes, zusammen.
Zweck des Verbandes ist insbesondere
- die Wahrnehmung der gemeinsamen beruflichen und kulturellen Belange bei gesetzgebenden Körperschaften, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, sonstigen Vereinigungen, Verlagen usw. sowie die Förderung der Lauterkeit des Wettbewerbs,
- Hebung des Leistungsstandes durch Berufserziehung,
- Förderung der Lauterkeit des Wettbewerbs.
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
1949 gegründeter Dachverband der Zeitschriftenverleger in Deutschland. Der VDZ wird von sieben Landesverbänden getragen. In diesen sind rund 400 Verlage organisiert, die zusammen mehr als
3.000 Zeitschriften verlegen. Gemessen am Umsatz repräsentieren die Mitgliedsverlage 80% des deutschen Zeitschriftenmarktes.
Ziel des VDZ ist es, die Zeitschriftenverleger in der Erfüllung ihrer wirtschaftlichen, kulturellen und beruflichen Aufgaben zu vertreten und zu fördern. Der VDZ vertritt die Interessen
der Zeitschriftenverleger:
- Als Arbeitgeberverband führt der VDZ Tarifverhandlungen für Redakteure und berät die Verlage bei der Tarifanwendung.
- Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den Verlagen ein Spektrum von Serviceleistungen.
- Als Kommunikationsverband verfolgt der VDZ die Entwicklung des Medienmarktes, formuliert die Ziele, Positionen und Forderungen der Zeitschriftenverleger und vertritt sie gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
- Als Wirtschaftsverband beteiligt sich der VDZ auf deutscher und europäischer Ebene an der Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Zeitschriftenverleger.
Der VDZ ist in den Fachverband Publikumszeitschriften im VDZ, den Fachverband Fachpresse im VDZ und den Fachverband Konfessionelle Presse im VDZ gegliedert.
Für Vertriebsfragen der Publikumszeitschriften im VDZ ist der Arbeitskreis PRESSEMARKT VERTRIEB zuständig. Vertriebsfragen der Fachzeitschriften werden von der Kommission Vertrieb der
Deutschen Fachpresse bearbeitet. Der Fachverband Konfessionelle Presse veranstaltet für vertriebliche Belange regelmäßig Seminare und Tagungen.
Verkaufstägliche Marktbeobachtung am Point of Sale (VMP)
Gewinnung und Auswertung von tagesaktuellen artikelspezifischen Abverkaufsdaten bei online angeschlossenen Einzelhändlern durch den Grossisten.
Ziel von VMP ist es, bei der Belieferung des Einzelhandels mit Presse durch Teilanlieferungen und/oder automatische Nachlieferungen folgende Effekte zu erzielen:
- Reduzierung des Wareneinsatzes und der damit verbundenen Liquiditätsbindung
- Senkung der Remissionsquoten
- Verbesserung der Marktausschöpfung durch Vermeidung von Ausverkäufen, Verbesserung der Warenpräsentation, Erhöhung des Warenumschlags sowie
- Kostensenkung innerhalb der gesamten Distributionskette
Darüber hinaus nutzen Verlage die VMP-Daten zur Marktbeobachtung, als aktuelle Information über Abverkäufe, als Ersatz für aufwendige AD-Abfragen, für eine
vertriebsorientierte und redaktionelle Steuerung ihrer Titel.
Voraussetzungen für VMP:
- Codierung aller Pressetitel mit dem EAN-Pressecode in scanningfähiger Qualität
- VMP-fähiges Scannerkassensystem beim Einzelhändler und sorgfältiges, möglichst lückenloses Scanning aller Pressetitel
- einwandfreie Datenübermittlung an den Grossisten und qualifizierte Datenprüfung- und Verarbeitung beim Grossisten
Verteiler
Gesamtheit der für einen Titel eingeschalteten Einzelhändler.
Verteilererweiterung
Ausdehnung der Anzahl von Einzelhändlern, die aktuell für einen Titel eingeschaltet sind. Dies geschieht meist in Anlehnung an einen bestimmten Pilottitel oder eine bestimmte
Geschäftsart.
Vertriebsgebühr
Gebühr, die ein Nationalvertrieb oder Exporteur für seine Dienstleistung erhält.
Die Vertriebsgebühr wird in der Regel in Form einer Vertriebspauschale vereinbart, selten auch in Form einer Gebühr pro ausgeliefertem Exemplar oder in Form einer Vergütung, die sich
nach der Zahl der verkauften Exemplare richtet. Vereinbarungen auf Basis einer solchen Verkaufsgebühr werden auch als Margenvereinbarungen bezeichnet.
Gängig sind auch Mischformen z.B. zwischen einer Mindestpauschale kombiniert mit einer Margenvereinbarung.
Vertriebskennzeichen (VKZ)
Aufgedruckte Objektnummer auf der Beschriftung von Zeitungen und Zeitschriften als Identifizierungskennzeichen pro Titel für den Postvertrieb.
Wesentlicher Bestandteil des Vertriebskennzeichens ist die Objektnummer (für Zeitschriften: VDZ-Objektnummer), ergänzt durch Kennbuchstaben für den für den Ort des
Pressepostvertriebszentrums (vor der Objektnummer). Ohne diesen Kennbuchstaben findet sich das VKZ auch als Bestandteil des EAN-Pressecodes wieder.
Die Vergabe des VKZ durch die Post erfolgt in Zusammenarbeit mit der GS1 Germany GmbH (Global Standards-Connecting Business).
Vertriebssparten
Der Pressevertrieb findet im wesentlichen in sieben Vertriebssparten (auch Absatzkanäle oder Handelssparten genannt) statt:
- Verlagsabonnement
- Presse-Grosso
- Bahnhofsbuchhandel
- Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ-Handel)
- Lesezirkel
- Auslandsvertrieb
- Sonderverkauf
Verwendungsbindung
Die Verwendungsbindung verpflichtet den Handel in den einzelnen Vertriebssparten, die für einen bestimmten Preis eingekauften Produkte nur einer bestimmten Verwendung zuzuführen, d.h. sie
nur über den Vertriebsweg anzubieten, für den sie bestimmt sind.
Da die Vertriebssparten wie z.B. Presse-Grosso, WBZ-Handel und Lesezirkel unterschiedliche Einkaufspreise haben, ist die Einhaltung der Verwendungsbindung zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
zwingend notwendig. Sie steht in enger Verbindung zur Preisbindung.
Vollsichtregal
Das Vollsichtregal ist die am stärksten durchgesetzte Form der Warenpräsentation im Presse-Einzelhandel.
Nach Objektfamilien sortiert werden die Zeitschriften in schrägen Regalfächern präsentiert. Da bei der Fülle der angebotenen Titel nicht jedes Titelbild voll nebeneinander
gezeigt werden kann, werden die Titel in Schuppenauslage so übereinandergelegt, dass von jedem Objekt der linke Teil der Titelseite zu sehen ist. Der Schuppungsgrad entscheidet über die
Übersichtlichkeit des Angebots.
Zeitungen sowie hochauflagige Zeitschriften und Neuerscheinungen werden in Stapelauslage am Fuß des Vollsichtregals untergebracht.
Zur Erleichterung der Orientierung des Käufers können farbige Orientierungshilfen (beschriftete Farbstreifen) an den vorderen Kanten der Regalfächer angebracht werden.
Das Vollsichtregal bietet bei geringem Raumbedarf ein hohes Fassungsvermögen. Es ermöglicht dem Käufer eine klare Übersicht und problemlose Selbstbedienung. Für den
Einzelhändler erleichtert es die Bestückung und Warenergänzung ebenso wie die Remissionsabwicklung.
Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ)
Der Werbende Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ) ist eine der klassischen Pressevertriebssparten. Durch Vertreter (auch "Werber" oder "Bezieherwerber"; umgangssprachlich auch "Drücker") werden
an der Haustür oder z.B. bei Veranstaltungen Abonnementsaufträge geschrieben, deren Ausführung die WBZ-Firma übernimmt.
Neben Zeitschriftenabonnements werden durch den WBZ-Handel Kunden für Buchgemeinschaften und Versicherungen gewonnen und betreut.
Neben der Vertreterwerbung als klassischer Werbeform bedient sich der WBZ in wachsendem Maße aber auch anderer Werbeformen, wie z.B. der schriftlichen Werbung in Printmedien, im Internet oder
durch Direct Mail sowie per Telefon.
Die Position des WBZ-Unternehmens ist in allen drei Vertriebssparten dadurch gekennzeichnet, daß der WBZ-Unternehmer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung Belieferungsrechte bzw. im
Versicherungsbereich Inkassorechte generiert und diese Rechte als eigenen Bestand verwaltet bzw. unter Zuhilfenahme von Rechenzentren und sonstigen Dienstleistungsunternehmen verwalten
läßt.
Die Belieferung erfolgt entweder durch WBZ-eigene Agenturen (Agenturstück) oder durch die Post (Postvertriebsstück). Im Falle der Postbelieferung übernimmt der Verlag im Auftrag der
WBZ-Handlung die physische Abwicklung im Rahmen des Versands seiner eigenen Postvertriebsstücke. Die Berechnung des Abonnements erfolgt in jedem Fall durch den WBZ-Händler selbst oder
durch Dienstleister (Abonnementverwaltungen).
Der Agenturvertrieb ist seit Jahren in seiner Bedeutung rückläufig und macht heute nur noch rund 5% der WBZ-Auflagen aus.
Die Bezieherwerber erhalten pro Auftrag eine Provision, die sich in ihrer Höhe nach Jahresrendite und Haltbarkeit des einzelnen Abos richtet. Teile der Gesamtprovision gehen bei
größeren Werbeorganisationen an den Kolonnenführer und den Organisationsleiter.
Da die aktive Abonnentenwerbung für den WBZ-Händler eine erhebliche Investition darstellt, die sich erst im Laufe längerer Zeit amortisiert, werden zum Erhalt der Liquidität
häufig Teile der Neuproduktion an andere WBZ-Firmen oder auch direkt an die Verlage verkauft.
Es bilden sich immer wieder auch freie Werbeorganisationen, die ausschließlich werben und die geworbenen Aufträge verkaufen ohne eigene Abonnement-Bestände zu bilden. In der Regel
werden aus solchen Werbeorganisationen im Laufe der Zeit WBZ-Händler.
Die Firmen des WBZ sind im Bundesverband des werbenden Buch- und Zeitschriftenhandels e.V. Köln, zusammengeschlossen.
Wertmäßige Remission
Wert der Remission, ausgedrückt in Euro bzw. als prozentualer Anteil vom Umsatz.
Wiederauslieferung
Eine generelle Wiederauslieferung von Titeln mit geringer Erscheinungshäufigkeit, seltener als vierteljährlich ist laut KVM (Koordiniertes Vertriebsmarketing) nur möglich, wenn der
Verkauf nach der Regel-Angebotszeit von sechs Wochen mindestens 50% beträgt.
Bei geringeren Verkäufen sind in Ausnahmefällen bilaterale Vereinbarungen zwischen Verlag und Grosso zur Wiederauslieferung an gut verkaufende Einzelhändler möglich.
Die Wiederauslieferungsphase soll laut KVM vier Wochen nicht überschreiten.
Zeitschrift
Oberbegriff für periodisch erscheinende Presseerzeugnisse, die nicht Zeitungen sind.
In Abgrenzung zur Zeitung versteht man unter einer Zeitschrift in der Regel ein Presseprodukt, das buchbinderisch (Drahtheftung oder Klebebindung) verarbeitet ist. Übliche Erscheinungsweisen
von Zeitschriften sind wöchentlich, vierzehntäglich, monatlich und vierteljährlich, es gibt aber hier alle denkbaren Variationen (z.B. 6 x jährlich, 10 x jährlich sowie
auch mehrmals pro Woche).
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
Dachorganisation aller zur Werbewirtschaft zählenden Gruppen mit Sitz in Bonn.
Dem ZAW gehören keine einzelnen Firmen, sondern nur Verbände an, deren Mitglieder Wirtschaftswerbung betreiben, durchführen, gestalten und vermitteln. Derzeit sind im ZAW 40
Organisationen zusammengeschlossen, die sich in vier Bereiche gliedern:
- Werbungtreibende Wirtschaft
- Werbeagenturen
- Werbungdurchführende und Werbemittelhersteller
- Werbeberufe sowie Marktforschung
Zielgruppe
Gesamtheit aller Personen, die durch eine bestimmte Marketing- oder Werbemaßnahme angesprochen werden sollen. Zielgruppen werden in der Regel durch soziodemographische Merkmale wie
Geschlecht, Alter, Bildung, Einkommen, Beruf, soziale Schichtenzugehörigkeit usw. definiert.
Zunehmend finden auch Meinungen, Einstellungen und Verhaltensweisen von Personen bzw. auch die Zugehörigkeit zu bestimmten Lifestyle-Gruppen Eingang in die Zielgruppendefinition. Zur
Unterscheidung gegenüber den demographisch bestimmten Zielgruppen spricht man in diesen Fällen auch von Stilgruppen.
Sieht man von einigen wenigen echten Massentiteln ab, wenden sich Zeitung- und Zeitschriften-Titel mit ihrem redaktionellen Programm jeweils an bestimmte Ziel- oder Stilgruppen. Je spezieller das
redaktionelle Angebot ausgerichtet ist, desto klarer ist in der Regel auch die Zielgruppendefinition. Bei Special Interest-Zeitschriften mit klar umrissener Zielgruppe spricht man deshalb auch von
Zielgruppenzeitschriften.
Zugabe
Fälschlich werden als "Zugaben" im vertrieblichen Sprachgebrauch auch Werbegeschenke bezeichnet, die ein Interessent unabhängig von der Bestellung erhält. Es handelt sich um
Zuwendungen, die z.B. der Besteller eines Abonnements auch dann behalten kann, wenn er den Auftrag innerhalb der gesetzten Frist ( Widerrufsrecht) widerruft.
Von entsprechenden Werbegeschenken darf kein übertriebener Anlock-Effekt ausgehen.
Zweitplazierung
Hochauflagige Titel und Neuerscheinungen können sowohl im Vollsichtregal innerhalb der betreffenden Objektfamilie untergebracht sein als auch zusätzlich in Stapelauslage unten im Regal,
in einer separaten Verkaufshilfe (z.B. Display) oder an der Kasse. Die Stapelauslage wird in diesem Fall als Zweitplazierung bezeichnet.
Zweitvermarktung
Erneute Vermarktung eines Presseproduktes nach abgeschlossener Angebotszeit. Für die Zweitvermarktung eignen sich ausschließlich Objekte mit inaktuellem Inhalt.
Die Zweitvermarktung kann auch über andere Vertriebskanäle erfolgen. Eine besondere Form der Zweitvermarktung ist der Sammelband.
ZZ-Fachgeschäft
Im engeren Sinn: typisches Fachgeschäft für Presse sowie Pressezentren.
Die Einzelhandelsstrukturanalyse definiert unter den Geschäftsarten-Bereichen als "Verkaufsstellen mit ZZ-Fachgeschäftscharakter" neben den typischen ZZ-Fachgeschäften auch die
Geschäftsarten "Schreib- und Papierwaren", "Tabakwaren" und "Lotto".
